Schon seit Jahren gewinnt das Thema Daten in Zusammenhang mit der Digitalisierung für Medien, Unternehmen und Haushalte an Relevanz. Eine Regelung des Umgangs mit den Informationen, wie sie ab dem 25. Mai 2018 mit der EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, war demnach nur eine Frage der Zeit. Da mittlerweile fast jedes Unternehmen mit personenbezogenen Daten arbeitet, ist die neue Vorschrift für Betriebe jeder Größenordnung relevant und obligatorisch. Die Verantwortlichen müssen sich über die nahenden Änderungen im Klaren sein und für geeignete technische sowie organisatorische Möglichkeiten sorgen. Zu den Tipps, wie Unternehmen die Veränderungen angehen können, zählt unter anderem die stetige Aktualisierung und Überprüfung der Datenverarbeitung. Auch die Verschlüsselung der Daten sowie das regelmäßige Erstellen von Back-ups, um im Schadensfall den Status schnell wiederherstellen zu können, tragen zum Einhalten der DSGVO bei. Es gilt, die Systeme stets vertraulich, verfügbar, belastbar und auf aktuellem Stand zu halten. Fest steht: Kein Weg führt an der DSGVO vorbei. Denn jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten nutzt oder im Internet tätig ist und beispielsweise Newsletter, Nutzer-Tracking oder Werbung verwendet, ist von der neuen Verordnung betroffen und sollte sich bemühen, diese auch einzuhalten. Ansonsten drohen hohe Geldbußen. Verfügt ein Unternehmen nicht über die technischen sowie organisatorischen Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften, kann es sich an einen sogenannten Auftragsverarbeiter wenden.