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DVTM: Kostenlose Warteschleife bringt Gesetzgeber in die Pflicht
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in Deutschland steht die Einführung kostenloser Warteschleifen bevor. Was einfach klingt, ist in der Umsetzung nicht nur mit regulatorischen, sondern auch mit technischen Schwierigkeiten verbunden, so der Verband DVTM.
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Gemeinsam mit dem Forschungs- und Beratungsinstitut WIK-Consult stellte der DVTM (Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien) im Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2011 eine Studie zur Einführung der kostenlosen Warteschleife vor, die die Chancen und Risiken der Entscheidung und vor allem die Anforderungen an den Gesetzgeber definiert.
Die Regelungen des aktuellen TKG-Entwurfs werden nicht ausreichen, um die kostenlose Warteschleife innerhalb der von der Politik geforderten Frist von zwölf Monaten umzusetzen, stellt WIK-Consult-Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Neumann fest: „Der Gesetzgeber nimmt dem Verursacherprinzip folgend die Diensteanbieter in die Verantwortung, ohne ihnen jedoch die Möglichkeit zu geben, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Für eine Umsetzung innerhalb der zwölf Monate müsste den Diensteanbietern die Preissetzungshoheit über die von ihnen angebotenen Dienstleistungen gewährt werden.“
Eine nicht zeitgerechte Umsetzung der kostenlosen Warteschleife hat, befürchtet Dr. Neumann, schwerwiegende Folgen: „Hier drohen zum einen ein politisches Glaubwürdigkeitsproblem, zum anderen erhebliche wirtschaftliche Einbußen für die Dienstleistungswirtschaft, die auf Servicerufnummern angewiesen ist.“
Die WIK-Studie beleuchtet nach eigenen Angaben zunächst die wirtschaftliche Ausgangslage – demnach stellen Mehrwertdienste heute einen festen Bestandteil des Nutzerverhaltens und auch der Wirtschaft dar. „Alleine im Dienstleistungsbereich zu Mehrwertdiensten sind 300.000 Menschen tätig, die mittel- und unmittelbar ein Gesamtvolumen von mehr als 13 Milliarden Euro in 2010 erwirtschaftet haben“, ergänzt Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM.
1. Teil: DVTM: Kostenlose Warteschleife bringt Gesetzgeber in die Pflicht
2. Teil: Warnungen, Forderungen und Handlungsanweisungen
3. Teil: Zum DVTM
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