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Der funkschau congress Unified Communications am 19. November 2013 in München bietet Wissenswertes rund um das Thema Unified-Communications & Collaboration. UCC steht als Synonym für effizientes Arbeiten im Unternehmen; zu jeder Zeit und an jedem Ort soll der „Zugriff“ auf die richtigen Ansprechpartner beziehungsweise Daten gewährleistet werden. Interessiert an UCC und ihren Möglichkeiten? Hier erfahren Sie mehr.
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Highlights aus dem Testlabor
Vertrauen Sie nicht auf Hochglanzbroschüren, die ihnen das Gelbe vom Ei versprechen, sondern auf knallharte Fakten und Tests. Das funkschau-Testlabor bietet: exklusive First-Looks, Tests und Vergleiche zu aktuellen Produkten. mehr ...
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Callcenter
Einverständnis ist nicht gleich Einverständnis
Wer sich mit Marktsegmentierung, Zielgruppendefinition und Kundenansprache beschäftigt, muss prüfen, ob vorhandene Adressen überhaupt innerhalb des geplanten Kommunikationskanals angesprochen werden dürfen.
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Am 1. September 2012 endete eine Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nach der Firmen jeder Größenordnung für vor dem 1. September 2009 erhobene Kundendaten Einverständniserklärungen zur Werbung einholen müssen - und zwar für jeden einzelnen Vertriebsweg wie Post, E-Mail, Fax und Telefon. Die exakten Datenwege müssen für jeden Vertriebsweg lückenlos dokumentiert werden. Ansonsten drohen die zwangsweise Löschung der erhobenen Daten und Buß-gelder durch Aufsichtsbehörden sowie Abmahnungen von Kunden und Konkurrenten. „Entsprechend gilt es Altbestände in den Datenbanken zu durchforsten und auf Vordermann zu bringen“, raten Datenschutz- und Marketingexperten von Contact-Center-Network.
Die mit dem Ende der Schonfrist verbundenen Probleme sind jedoch nur die Spitze des Eisberges. Einverständniserklärungen zur Werbung (Opt-In) rechtskonform zu gestalten, ist inzwischen grundsätzlich eine so komplexe Aufgabe, dass sie ohne juristische Beratung und zugleich von Experten gesicherte technische Abläufe mit „Hausmitteln“ nur sehr schwer bis gar nicht zu bewältigen ist. Eine Einwilligung darf beispielsweise nicht mehr generell formuliert sein. Stattdessen muss die konkrete Verwendung genannt werden - und damit alle möglichen Verwender des Datensatzes.
1. Teil: Einverständnis ist nicht gleich Einverständnis
2. Teil: Opt-In ist eine komplexe Aufgabe
3. Teil: Doppelte Absicherung
4. Teil: UWG muss berücksichtigt werden
5. Teil: BGH für Telefonwerbung beachten
6. Teil: Wie Risiken vermieden werden
7. Teil: Checkliste für rechtskonforme Opt-Ins
Weiterführende Links:
- Expertenkommentar: Social-Media-Kanäle im Call-Center integrieren
- Expertenkommentar: Cloud verdrängt standortgebundene Call-Center-Lösungen
- Serie IP-Centrex: IP-Centrex auf dem Prüfstand – Call-Center
- Kongressmesse: Aus CallCenterWorld wird CCW
- Call-Center / Contact-Center: CCN-Investitionsstudie: Der Mensch im Mittelpunkt
- CCW 2013: Telekom: Das Call-Center kommt aus der Cloud
- CCW 2013: Voxtron: Kampagnen besser ausrollen
- Grutzeck-Software










