Fr., 12.03.2010
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25.Nov.2009
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„Dieses Gesetzespaket ist ein erstklassiges Beispiel dafür, wie die Arbeit, die wir als europäische Gesetzgeber leisten, sich auf den Alltag der Bürger auswirkt. Ich freue mich, dass wir die Rechte der Nutzer des Internets und anderer elektronischer Dienste gestärkt haben", kommentierte EP-Präsident Jerzy Buzek, der den neuen Gesetzesakt zusammen mit der schwedischen Ministerin für Kommunikation Åsa Torstensson unterzeichnen wird.
Einschränkungen des Internetzugangs eines Nutzers dürfen nur veranlasst werden, "wenn sie im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind", einigten sich Parlament und Rat im Vermittlungsausschuss. Solche Maßnahmen dürfen nur nach einem vorherigen, fairen und unparteiischen Verfahren getroffen werden, welches Nutzern die Möglichkeit gibt, angehört zu werden, und welches den Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewährleistet.
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